Brüssel verschärft damit das Vorgehen gegen die polnische Justizreform. Die Urteile des EUGH seien „nicht vollständig umgesetzt“, erklärte EU-Vizekommissionspräsidentin Jourová.
Brüssel verschärft damit das Vorgehen gegen die polnische Justizreform. Die Urteile des EUGH seien „nicht vollständig umgesetzt“, erklärte EU-Vizekommissionspräsidentin Jourová. Die EU-Kommission verschärft mit einem Antrag auf finanzielle Sanktionen gegen Polen ihr Vorgehen gegen die Justizreformen des Landes. Hintergrund ist insbesondere die fortgesetzte Tätigkeit der Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern, wie die Brüsseler Behörde am Dienstag mitteilte. Sie ist nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar. «Die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (…) wurden in Polen nicht vollständig umgesetzt», erklärte die zuständige Vizekommissionspräsidentin Věra Jourová zur Beantragung der Finanzsanktionen. Deswegen gehe man nun den nächsten Schritt, um der Situation Rechnung zu tragen. «Die Justizsysteme in der gesamten Europäischen Union müssen unabhängig und fair sein», kommentierte Kommissionschefin Ursula von der Leyen.