Домой Deutschland Deutschland — in German Kein zusätzliches Schmerzensgeld nach Germanwings-Absturz

Kein zusätzliches Schmerzensgeld nach Germanwings-Absturz

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Hinterbliebene mussten vor dem Gericht in der Stadt Hamm eine Niederlage in erster Instanz einstecken. Es sind noch weitere Verfahren anhängig.
Hinterbliebene mussten vor dem Gericht in der Stadt Hamm eine Niederlage in erster Instanz einstecken. Es sind noch weitere Verfahren anhängig. In einem Berufungsverfahren um zusätzliches Schmerzensgeld sind die Hinterbliebenen des Germanwings -Absturzes vor mehr als sechs Jahren abermals leer ausgegangen. Das Oberlandesgericht (OLG) deutschen Stadt Hamm wies am Dienstag die Berufungsklage von drei Klägern zurück, die von der Konzern-Mutter Lufthansa für sich und weitere Angehörige zusätzliches Schmerzensgeld in Höhe von je 30.000 Euro gefordert hatten. Das OLG bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Essen, das die Schadenersatzansprüche der Angehörigen im Sommer 2020 abgewiesen hatte. Bereits in der mündlichen Verhandlung am Nachmittag sprachen die OLG-Richter von einer «recht klaren Urteilsbegründung» der Vorinstanz. Die Argumentation im ersten Urteil, die medizinische Überwachung sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates, sei schlüssig.

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