Die Affäre um Geschäfte mit Corona-Schutzmasken wird zum Fall für den Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft kündigte Beschwerde gegen mehrere Entscheidungen des Oberlandesgerichts München an. Dieses sieht in der Affäre keine Bestechlichkeit.
Die Affäre um Geschäfte mit Corona-Schutzmasken wird zum Fall für den Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft kündigte Beschwerde gegen mehrere Entscheidungen des Oberlandesgerichts München an. Dieses sieht in der Affäre keine Bestechlichkeit. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in der CSU-Maskenaffäre den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und den Landtagsabgeordneten Alfred Sauter von den zentralen Tatvorwürfen entlastet. Ihr Verhalten erfülle weder den Tatbestand der Bestechung noch den der Bestechlichkeit von Mandatsträgern, teilte das OLG in seinen Beschlüssen mit. Damit gab das Gericht Beschwerden von Nüßlein, Sauter und einem mitbeschuldigten Unternehmer in wesentlichen Punkten Recht.