Die Bedenkfrist von zwölf Wochen sei etwa nicht zwingend vorgeschrieben, moniert die katholische Kirche – auch andere Religionsvertreter schließen sich der Kritik an
Die Bedenkfrist von zwölf Wochen sei etwa nicht zwingend vorgeschrieben, moniert die katholische Kirche – auch andere Religionsvertreter schließen sich der Kritik an Die katholische Bischofskonferenz würdigt zwar die Bemühungen der Regierung, das durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene Verbot des assistierten Suizids durch ein Sterbeverfügungsgesetz gesetzlich abzufedern, kritisiert aber Mängel im Entwurf, «die nicht akzeptabel sind».
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USA — mix Katholische Kirche kritisiert "nicht akzeptable" Mängel bei Sterbehilfe