Wer den Auftrag erteilt, bezahlt die Rechnung — das gilt auch bei Bestattungen.
Koblenz (dpa/tmn) — Wer entscheidet über die Art und Weise einer Beerdigung? Nicht unbedingt die Erben. Denn als Erbe kann jeder eingesetzt werden — bestattungsberechtigt bleiben hingegen die nächsten Angehörigen, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt. Wer von den nächsten Angehörigen vorrangig berechtigt ist, über die Bestattung zu entscheiden, bestimmen Landesgesetze. Dabei gilt: Beauftragen die Bestattungsberechtigten ein Beerdigungsunternehmen, haben sie die Rechnung zu bezahlen. Sie können die Kosten in gewissem Umfang aber von den Erben ersetzt bekommen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 12 U 752/21), auf das dieArbeitsgemeinschaft Erbrechtdes Deutschen Anwaltvereins hinweist.