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Die Schweiz und Österreich wollen den Schutz der Aussengrenze stärken ran. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat sich am Dienstag (1.2.) in Wien erstmals mit ihrem neuen österreichischen Amtskollegen, Bundesminister für Inneres Gerhard Karner, getroffen. Man sei sich einig, dass vor allem die zunehmende Sekundärmigration auf europäischer Ebene angegangen werden müsse, teilt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit. Beide Staaten unterstützen den Reformvorschlag der EU-Kommission zum Schengener Grenzkodex. Sie wollen sich dafür einsetzen, dass die Reform des Migrations- und Asylrechts auf EU-Ebene «pragmatisch und schrittweise» umgesetzt werde, hiess es. «Ziel ist ein effizienter Schutz der Aussengrenze, rasche Verfahren, die Stärkung der Rückkehr, die Bekämpfung der Sekundärmigration sowie die gemeinsame Verteilung der Verantwortung und Unterstützung der besonders betroffenen Mitgliedstaaten», steht im Communiqué. Zudem wolle man die Abläufe des bilateralen Rückübernahmeabkommens zwischen der Schweiz, Österreich und Liechtenstein verbessern. Die beiden Staaten bekräftigten des Weiteren, künftig in der Terrorbekämpfung eng zusammenzuarbeiten. Ein Mann wird zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er illegal Waffen nach Saudiarabien verkaufte gds. In einer öffentlichen Anhörung hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona einen ehemaligen Angestellten eines Waffengeschäfts im Kanton Genf wegen mehrfacher Verstösse gegen das Kriegsmaterialgesetz zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dies meldet der Blick am Freitag (28.1.) gestützt auf die Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Weiter sei der 56-jährige Mann für Pfändungsbetrug und «Trunkenheit am Steuer» verurteilt worden. Die zweijährige Freiheitsstrafe werde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Weiter erhielt er eine Geldstrafe von 3000 Franken. Mit dem Urteil folgte das Bundesstrafgericht den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Die Taten flogen auf, als der Mann im Herbst 2018 auf der Autobahn betrunken angehalten worden war. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Polizisten einen geladenen Revolver und eine Schachtel mit Patronen. Allerdings besass der Angeklagte weder eine Waffentragbewilligung noch einen Waffenerwerbsschein. Die Ermittlungen hätten im Anschluss gezeigt, dass der Mann seit 2008 in einem Genfer Waffengeschäft arbeitete. Laut Anklage habe er 77 Waffen und Accessoires für seine private Sammlung erworben, allerdings ohne die notwendige Bewilligung. Er habe die Waffen von Kunden des Waffengeschäfts gekauft und liess diese im Glauben, dass er die Käufe für das Unternehmen tätige. Zwischen 2014 und 2018 soll der Angeklagte 476 Pistolen, Revolver, Jagd- und Sturmgewehre sowie Zubehör im Wert von rund 670 000 Franken an Mitglieder der saudischen Herrscherfamilie verkauft haben. Dabei soll er weder um eine Kauf- noch eine Ausfuhrgenehmigung gebeten haben. BLV verlängert vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe Das Federvieh muss wegen der grassierenden Vogelgrippe im Stall bleiben. ela. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und die kantonalen Veterinärdienste verlängern die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe. Das schreibt das BLV am Freitag (28.1.) in einer Mitteilung. Die Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang der grossen Gewässer in der Schweiz bleiben demnach bestehen. Sie gelten seit dem Auftreten der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb Ende November 2021. Aufgrund des Seuchengeschehens im angrenzenden Ausland bleibt die Gefahr einer Einschleppung der Krankheit gross, heisst es weiter. Berufungskammer spricht zwei Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats schuldig Nicolas Blancho (rechts) und Qaasim Illi (links) beim Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona 2018. ela. Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts spricht zwei Mitglieder des Vorstandes des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) wegen Widerhandlungen gegen das Al-Kaida/IS-Gesetz schuldig. Die Beschuldigten hätten durch die Veröffentlichung und Bewerbung zweier Videos Propaganda für die Terrororganisation al-Kaida betrieben, schreibt das Gericht am Donnerstag (27.1.) in einer Mitteilung. Die zwei Vorstandsmitglieder des IZRS, Nicolas Blancho und Qaasim Illi, mussten sich bereits 2018, zusammen mit einem Filmemacher, erstmals vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Damals wurden die beiden erstinstanzlich freigesprochen, wegen Mängeln in der Anklageschrift. Diesen Freispruch hob das Bundesgericht nach einer erfolgreichen Beschwerde der Bundesanwaltschaft auf. Der Fall wurde an die Strafkammer des Bundesstrafgerichts zurückgewiesen. Dieses sprach Illi und Blancho im Oktober 2020 in der zweiten Verhandlung schuldig und verurteilte sie zu bedingten Freiheitsstrafen. Diesmal reichten die zwei Beschuldigten Beschwerde gegen das Urteil ein, der Fall gelangte somit an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts. Dieses hat jetzt die erstinstanzlichen Schuldsprüche bestätigt, das Strafmass allerdings angepasst. Illi ist neu zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Blancho, dem im Gegensatz zu Illi bloss die Bewerbung und nicht die Veröffentlichung der Videos vorgeworfen wird, wird mit einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen bestraft. Bereits zuvor war der Filmemacher des inkriminierten Videos, der deutsche Naim Cherni, rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Im Video, das hauptsächlich auf der Plattform Youtube zu sehen war, wird der syrische Warlord Abdallah al-Muhayini interviewt. Das Interview wird strafrechtlich als Propaganda für die sogenannte Nusra-Front qualifiziert, eine verbotene Organisation, die mit der Kaida in Verbindung steht. Das Video richtet sich gemäss Bundesstrafgericht gezielt an die westliche, nicht Arabisch sprechende Jugend. Durch die Veröffentlichung des Videos habe der Warlord eine Plattform erhalten, seine Person und seine Ideologie zu bewerben. Die Urteile gegen Illi und Blancho sind noch nicht rechtskräftig, sie können erneut ans Bundesgericht weitergezogen werden. Für die Beschuldigten gilt demgemäss weiterhin die Unschuldsvermutung. Der Schweizer Nachrichtendienst soll Cyberangriffe aus dem Ausland gesetzeswidrig abgewehrt haben Ein Hacker am Werk. -yr. In ihrem Bestreben, Hackerangriffe aus dem Ausland abzuwehren, hat sich die Cyberabteilung des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) mutmasslich nicht an das Gesetz gehalten. Das Verteidigungsdepartement VBS hat deshalb eine Administrativuntersuchung eröffnet. Für die Untersuchung wurde der frühere Bundesrichter Niklaus Oberholzer beauftragt. Am Mittwoch (26.1.) ist der Bundesrat über die Vorgänge informiert worden, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Der Bereich Cyber des NDB hat den Auftrag, Cyberangriffe auf Computersysteme frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Dabei ist die Cyberabwehr offenbar gesetzeswidrig vorgegangen. Laut Auskunft des VBS geht es um rund hundert Fälle, die sich zwischen 2015 und 2020 ereignet haben. Dabei wurden jeweils Informationen bei ausländischen Angreifern beschafft, die Hackerangriffe gegen Schweizer Ziele verübten. Gemäss Nachrichtendienstgesetz ist dieses Vorgehen bewilligungspflichtig, es muss in jedem einzelnen Fall vom Bundesverwaltungsgericht genehmigt werden. Das wurde offenbar nicht gemacht. Die mutmasslichen Unterlassungen gehen auf die Zeit der NDB-Direktoren Markus Seiler und Jean-Philippe Gaudin zurück.2020 stellte der NDB die möglichen Unregelmässigkeiten selber fest. Daraufhin wurden die entsprechenden Aktivitäten eingestellt, und Ende April 2021 löste der NDB vertiefte Abklärungen aus. Diese sind jetzt zu einer extern geführten Administrativuntersuchung ausgeweitet worden. Offen ist, ob die Angelegenheit auch strafrechtliche Konsequenzen haben wird. Neben dem Bundesrat sind auch die parlamentarische Geschäftsprüfungsdelegation und die Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst informiert worden. Im vergangenen Mai gab der NDB-Direktor Gaudin überraschend seinen Rücktritt bekannt. Er war noch keine drei Jahre im Amt. Sein Nachfolger Christian Dussey wird das Direktorium des NDB Anfang April übernehmen. Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für die Anpassung der Sozialhilfeleistungen für Ausländer aus Drittstaaten Die Sozialhilfe für Ausländerinnen aus Drittstaaten soll gekürzt werden. Der Bundesrat will die Sozialhilfeleistungen während der ersten drei Jahre nach Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an Ausländer aus Drittstaaten kürzen. Den Vorschlag zur entsprechenden Gesetzesänderung stützt er auf einen Auftrag des Parlaments. Die Massnahme soll laut Medienmitteilung zu einer besseren Integration beitragen. Zusätzlich könnte so der Anstieg der Ausgaben insbesondere von Kantonen und Gemeinden in diesem Bereich wenn möglich etwas gebremst werden, so die Mitteilung vom Mittwoch (26.1.). Der Bundesrat schlägt zudem eine Ergänzung bei den Integrationskriterien im Ausländer- und Integrationsgesetz vor. Bei der Prüfung der Integration soll zusätzlich abgeklärt werden, ob und wie Ausländer die Integration des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners sowie allfälliger minderjähriger Kinder fördern und unterstützen. Die Vernehmlassung zu diesen Gesetzesänderungen dauert bis zum 3. Mai 2022. Deutschland anerkennt zertifizierte Medtech-Produkte aus der Schweiz Schweizer Medtech-Produkte brauchen keine zusätzliche EU-Zertifizierung, um in Deutschland verkauft zu werden. dho. Swiss Medtech, der Verband der Schweizer Medizinaltechnik-Unternehmen, hat einen Weg gefunden, wie zertifizierte Medtech-Produkte weiterhin vereinfacht in Deutschland verkauft werden können. Zuvor hatte die EU-Kommission bekanntgegeben, dass in der Schweiz zertifizierte Medizinprodukte in der EU nicht mehr anerkannt seien. Wie Swiss Medtech am Dienstag (25.1.) mitgeteilt hat, habe man über die nationalen Medtech-Verbände versucht, Einfluss auf die Marktüberwachungsbehörden von andern EU-Staaten zu nehmen. Dies mit dem Ziel, dass sich einzelne EU-Staaten gegen das Verbot der EU-Kommission stellen. In Deutschland haben diese Bemühungen offensichtlich zum Erfolg geführt. Somit bleiben die Bescheinigungen der Schweizer Zertifizierungsstelle SQS in Deutschland weiterhin gültig, und die Schweizer Hersteller können ihre zertifizierten Produkte im Nachbarland anbieten, sofern sie einen Bevollmächtigten in der EU für diese Produkte ernannt haben, wie es in der Mitteilung heisst. Ausserdem werde eine zusätzliche Zertifizierung in der EU damit hinfällig. EDA streicht Gelder für die Genfer Initiative im Nahen Osten Im Westjordanland schützen Sicherheitskräfte die israelische Siedlung Shavei Shomron. Die Schweiz unterstützt die Zweistaatenlösung. sev. Die Schweiz unterstützt die Genfer Initiative seit ihrer Gründung im Jahr 2003. Aufgrund der Schlussfolgerungen einer externen Evaluation hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) entschieden, sich schrittweise aus der Finanzierung der Initiative zurückzuziehen, die sie über zwei lokale Nichtregierungsorganisationen (NGO) unterstützt. Die Schweiz setzt sich im Rahmen ihres Kooperationsprogramms 2021–2024 weiterhin für Dialog und Frieden im Nahen Osten ein. Sie unterstützt die vom Uno-Sicherheitsrat formulierte Vision einer Region mit zwei demokratischen Staaten, Israel und Palästina, die Seite an Seite in Frieden und innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben. Diese im Oktober 2020 bekräftigte Position des Bundesrates ist auch in der Mena-Strategie 2021–2024 verankert. Sommaruga will die Energieversorger zu einer Wasserkraftreserve verpflichten Bundesrätin Simonetta Sommaruga will Stromfirmen per Verordnung zu Wasserkraftreserven verpflichten. Wegen der angespannten Energieversorgungslage in Europa will Bundesrätin Simonetta Sommaruga rasche Massnahmen für mehr Sicherheit in der Stromproduktion einführen. In einem Interview der Tamedia-Zeitungen sagte die Energieministerin, bereits ab nächstem Winter sollten Stromfirmen zu Wasserkraftreserven für Notfälle verpflichtet werden.