Домой Deutschland Deutschland — in German Bundeskabinett beschließt Abschaffung des „Werbeverbots“ für Abtreibungen

Bundeskabinett beschließt Abschaffung des „Werbeverbots“ für Abtreibungen

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Der Paragraf 219a soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Der Paragraf stellt Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe — darunter fallen aber auch sachliche Informationen durch Ärztinnen und Ärzte.
Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der Paragraf 219a aus dem deutschen Strafgesetzbuch gestrichen werden soll. Der Paragraf stellt bislang Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Darunter fallen jedoch auch sachliche Informationen etwa auf den Webseiten behandelnder Ärztinnen und Ärzte. Der Kabinettsbeschluss sei „der nächste Schritt zu einem gewaltigen Fortschritt“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch in Berlin. Insbesondere bedeute er einen Fortschritt für Frauen, die sich in der schwierigen Situation befänden, über einen Schwangerschaftsabbruch nachzudenken. Aktivierungsmail verschickt Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter. In Kürze erhalten Sie einen Aktivierungslink per E-Mail von uns.

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