Домой Deutschland Deutschland — in German BGH: Fitnessstudio-Kunde bekommt für Lockdown-Zeit Beiträge zurück

BGH: Fitnessstudio-Kunde bekommt für Lockdown-Zeit Beiträge zurück

94
0
ПОДЕЛИТЬСЯ

Während der Corona-Lockdowns blieben zahlreiche Fitnessstudios geschlossen — doch durften die Unternehmen ihre Kundinnen und Kunden trotzdem ohne Weiteres zur Kasse bitten? Darüber hat jetzt der BGH in einem Musterfall entschieden.
Wer im Corona-Lockdown sein Fitnessstudio nicht nutzen konnte, hat Anspruch auf die in dieser Zeit gezahlten Mitgliedsbeiträge. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch in einem Musterfall aus Niedersachsen, dass ein Studio einem Kunden die per Lastschrift eingezogenen Beiträge zurückzahlen muss. „Der Zweck eines Fitnessstudiovertrags liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung“, teilten die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe mit. Bei einer mehrwöchigen Schließung sei es unmöglich gewesen, diese Leistung zu erbringen. Der Kläger hatte einen Zwei-Jahres-Vertrag abgeschlossen, der im Dezember 2019 zu laufen begann.

Continue reading...