Bei der Aufnahme geflüchteter Menschen in Deutschland geht es oft um Fragen der Familienzusammenführung. Wichtig ist dabei unter anderem, wie bei Visumsanträgen mit volljährigen Kindern verfahren wird.
Erstellt: 26.10.2022, 03:14 Uhr
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Bei der Aufnahme geflüchteter Menschen in Deutschland geht es oft um Fragen der Familienzusammenführung. Wichtig ist dabei unter anderem, wie bei Visumsanträgen mit volljährigen Kindern verfahren wird.
Berlin — Die Bundesregierung hat auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Familiennachzug von Flüchtlingen reagiert. Um die Entscheidungen möglichst schnell umzusetzen, habe das Auswärtige Amt seine Auslandsvertretungen am 9. September angewiesen, „bislang ruhend gestellte Anträge zum Elternnachzug im Rahmen des Möglichen prioritär abzuarbeiten“, heißt es in einer Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linksfraktion.
Darüber berichteten zuerst die Zeitungen der Funke-Mediengruppe, der Text liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor.