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Karlsruhe rügt Auskunftsverweigerung zu Geheimdiensten

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Die Bundesregierung darf dem Bundestag nicht unter pauschalem Verweis auf das Staatswohl jegliche Informationen über die deutschen Geheimdienste vorenthalten. Das verletze das parlamentarische Fragerecht, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatte der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle.
Kuhle hatte Ende 2020 angefragt, wie viele Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in den vergangenen fünf Jahren ins Ausland entsandt waren. Damals war die FDP noch in der Opposition. Das CSU-geführte Innenministerium verweigerte ihm die Auskunft.
Begründet wurde das damit, dass «in besonderem Maße das Staatswohl» berührt sei. Durch die Auskunft könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Bundesamts für Verfassungsschutz gezogen werden.
Informationsanspruch des Bundestags nicht grenzenlos
«Dies wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verweigerung der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage nicht gerecht», sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

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