Домой Deutschland Deutschland — in German Soli endet womöglich vor dem Bundesverfassungsgericht

Soli endet womöglich vor dem Bundesverfassungsgericht

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Der Solidaritätszuschlag wird seit Ende 2019 nur noch für Besserverdienende fällig. Aber ist die Abgabe seither nicht verfassungswidrig? Ein neuer Fall für Karlsruhe ist in Sicht.
Der Solidaritätszuschlag wird seit Ende 2019 nur noch für Besserverdienende fällig. Aber ist die Abgabe seither nicht verfassungswidrig? Ein neuer Fall für Karlsruhe ist in Sicht.
München — Über ein Ende des Solidaritätszuschlags wird womöglich das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Die Entscheidung, ob eine Klage gegen die mittlerweile nur noch von Besserverdienenden bezahlte Abgabe dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe vorgelegt wird, will der Bundesfinanzhof in München am 30. Januar verkünden. Das sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling am Dienstag zum Abschluss der mündlichen Verhandlung. Eine Tendenz ließ der IX. Senat jedoch nicht erkennen.
Kläger sind Eheleute aus dem unterfränkischen Aschaffenburg, die mit Unterstützung des Bunds der Steuerzahler den ungeliebten Zuschlag zu Fall bringen wollen. Sie argumentieren, dass der Solidaritätsausgleich mittlerweile in doppelter Hinsicht verfassungswidrig sei.
Zum einen ist der ursprüngliche Zweck entfallen: Die Abgabe diente zur Finanzierung des Ende 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II, mit dem der Aufbau der Infrastruktur in Ostdeutschland finanziert werden sollte.
Den Klägern geht es offensichtlich weniger ums Geld als ums Prinzip: In der ersten Instanz vor dem Finanzgericht Nürnberg hatten sie zwar verloren, doch setzte das Finanzamt Aschaffenburg die Vorauszahlung für den Solidaritätszuschlag auf vierteljährlich 19 Euro herunter.

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