Der wohl größte Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik: Mit „Cum-Ex“-Aktiengeschäften prellten Banken und Investoren den Fiskus um Milliarden. Nun steht ein zweites Urteil gegen eine Schlüsselfigur an.
Der wohl größte Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik: Mit „Cum-Ex“-Aktiengeschäften prellten Banken und Investoren den Fiskus um Milliarden. Nun steht ein zweites Urteil gegen eine Schlüsselfigur an.
Wiesbaden. Im Wiesbadener Cum-Ex-Prozess plädiert die Verteidigung auf Freispruch für den angeklagten Steueranwalt Hanno Berger. Im Zeitraum der Vorwürfe von 2006 bis 2008 habe der 72-Jährige nicht vorsätzlich gehandelt, sagte Rechtsanwalt Sebastian Kaiser am Freitag. Damals habe es keine gesetzliche Grundlage und auch keine Verwaltungsauffassung in Bezug auf Cum-Ex-Aktiengeschäfte gegeben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte am Donnerstag eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten für Berger wegen schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen gefordert.