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Urteil im Karmasin-Prozess: 15 Monate bedingte Haft für Ex-Ministerin

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Das Verfahren wegen schweren Betrugs und Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen gegen die Ex-Familienminis.
Das Verfahren wegen schweren Betrugs und Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen gegen die Ex-Familienministerin und einen Mitangeklagten ging am Dienstag erstinstanzlich zu Ende. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wien – Die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) ist am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen schuldig gesprochen worden. Vom inkriminierten schweren Betrug wurde Karmasin dagegen freigesprochen. Karmasin wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, die der bisher Unbescholtenen bedingt nachgesehen wurde.
Der Freispruch erfolgte, obwohl die laut Anklage betrügerischen Handlungen im Zusammenhang mit den Bezugsfortzahlungen aus Karmasins vorangegangener ministeriellen Tätigkeit für das Gericht «zweifellos» erwiesen und «eindeutig dokumentiert» waren. Karmasin habe «mit voller Absicht und wissentlich» den Betrug begangen, betonte Richter Patrick Aulebauer in der Urteilsbegründung. Aus rechtlichen Gründen sei sie dennoch von diesem Anklagefaktum freizusprechen gewesen, weil sie den Schadensbetrag vollständig und «gerade noch rechtzeitig» zurückbezahlt habe.
Hinsichtlich des dadurch entstandenen Schadens ging das Gericht davon aus, dass die Republik Karmasin zu Unrecht rund 43.000 Euro ausbezahlt hatte – für den Senat war eine entgeltliche berufliche Tätigkeit Karmasins erst ab 26. Jänner 2018 und nicht – wie von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angenommen – ab Mitte Dezember 2017 erwiesen. Karmasin war Anfang Dezember 2017 aus dem Ministeramt geschieden. Und dennoch konnte die Ex-Ministerin nicht als Betrügerin verurteilt werden – dank des §167 Abs 2 StGB, in dem tätige Reue normiert ist. Dieser Bestimmung zufolge wird die Strafbarkeit eines Betrugs dann aufgehoben, wenn eine Täterin oder ein Täter den angerichteten Schaden vollständig und freiwillig gut gemacht hat, bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat.
Das kam Karmasin zugute, denn dass diese ihre Ministerbezüge weiter bezogen hatte, hatte erstmals die «ZiB 2» am 7. März 2022 thematisiert. Am 9. März veranlasste Karmasin – sie saß damals in U-Haft – dann über ihren Rechtsvertreter die Rückzahlung von 62.000 Euro. Von der WKStA wurde sie damals wegen dieser Sache noch nicht verfolgt. «Bis zum 10. März ist aus dem Akt kein Tatverdacht ersichtlich», stellte Richter Aulebauer in seiner Urteilsbegründung klar. Nach dem «ZiB2»-Bericht «haben Sie sich wohl gedacht, jetzt wird es brenzlig», mutmaßte Aulebauer in Richtung der Meinungsforscherin. Die Rückerstattung des rechtswidrig bezogenen Geldes sei tatsächlich «noch rechtzeitig» in die Wege geleitet worden, «ob einem das gefällt oder nicht. So ist das Gesetz. Vor dem Gesetz ist jeder gleich.»
Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren fand das Gericht 15 Monate für die wettbewerbsbeschränkenden Absprachen angemessen. Zwar sei Karmasin bisher unbescholten, ein bisheriger ordentlicher Lebenswandel könne angesichts des langen Tatzeitraums aber nicht angenommen werden, meinte der Richter. Erschwerend wurden der Ex-Politikerin die führende Tatbeteiligung und «die Verführung» anderer zu strafbarem Verhalten angerechnet.

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