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Das Bundesverfassungsgericht hat die von der damaligen großen Koalition im Jahr 2020 durchgesetzte Wahlrechtsreform für verfassungskonform erklärt. 216 Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken, die damals alle in der Opposition waren und geklagt hatten, scheiterten damit am Mittwoch in Karlsruhe (Az. 2 BvF 1/21). Ihr Antrag sei unbegründet, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König.
Es ging um die Vorschriften zur Sitzzuteilung, nach denen 2021 der aktuelle Bundestag zustande kam. Das Urteil ist für die geplante Wiederholungswahl in der Bundeshauptstadt von Bedeutung — denn diese müsste nach denselben Regeln ablaufen wie die Hauptwahl. Nach einem Beschluss des Bundestags soll die Bundestagswahl von 2021 in einigen Berliner Wahlbezirken wegen Pannen am Wahltag wiederholt werden. Auch dazu läuft ein Verfahren in Karlsruhe: Am 19. Dezember will das Bundesverfassungsgericht verkünden, in wie vielen Wahlbezirken dies zu geschehen hat, und ob es reicht, dabei nur die Zweitstimme abzugeben.