Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Triage-Regelung im Fall von Engpässen vor. Die Kläger sehen dadurch das Recht auf Gewissensfreiheit verletzt.
Unterstützt vom Ärzteverband Marburger Bund haben 14 Notfall- und Intensivmediziner Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes eingelegt. Wie der Marburger Bund mitteilte, richtet sich die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die im Gesetz enthaltene sogenannte Triage-Regel im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patientinnen und Patienten. Durch diese würden Medizinern demnach «Grenzentscheidungen aufgezwungen, die ihrem beruflichen Selbstverständnis an sich widersprechen und sie in eklatante Gewissensnöte bringen».
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Deutschland — in German Ärzteverband reicht Verfassungsbeschwerde gegen Triage-Regel ein