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Haushaltsstreit: Ampel legt Streit bei – Durchbruch bei Gesprächen

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Nach langem Hin und Her haben sich die Spitzen von SPD, Grünen und FDP auf den Bundeshaushalt für 2024 geeinigt. Politik-News im Blog.
Berlin. Nach langem Hin und Her haben sich die Spitzen von SPD, Grünen und FDP auf den Bundeshaushalt für 2024 geeinigt. Politik-News im Blog.
Berlin. Die Spitzen der Ampel-Koalition haben ihren Streit über den Haushalt für 2024 beigelegt. Details sollen am Mittag bekannt gegeben werden. Damit endet eine wochenlange Hängepartie.
Im Newsblog halten wir Sie über die wichtigsten Entwicklungen auf dem Laufenden.
7.30 Uhr: Die Ampelkoalition hat sich auf eine Einigung im Haushaltsstreit verständigt. Wie es am Mittwoch aus Regierungskreisen weiter hieß, ist für 12.00 Uhr ein Pressestatement im Bundeskanzleramt geplant. Durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgericht musste im Etat 2024 eine zweistellige Milliardenlücke geschlossen werden.
Details zu der Einigung wurden zunächst nicht bekannt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte die Finanzlücke im Haushalt mit 17 Milliarden Euro beziffert.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte mit Lindner und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) seit Tagen über eine Lösung verhandelt. Die SPD forderte bis zuletzt, auch im kommenden Jahr die Schuldenbremse auszusetzen. Dies lehnten die Liberalen aber strikt ab.
7.07 Uhr: Die Lokführergewerkschaft GDL hat neue und längere Bahnstreiks nach den Weihnachtsferien in Aussicht gestellt. „Ab dem 8. Januar sollte man mit längeren Arbeitskämpfen rechnen“, sagte GDL-Chef Claus Weselsky der „Augsburger Allgemeinen“ vom Mittwoch. Die Bahnreisenden müssten sich zwar vorerst nicht auf einen unbefristeten Streik einstellen, jedoch auf längeren Stillstand als bisher. „Wir werden in Maßen die Bahn bestreiken“, sagte Weselsky. „Wir müssen nicht unbefristet streiken, um das System “Bahn‘ zum Stehen zu bringen.„ Die Gewerkschaft sei außerdem “so verantwortungsbewusst, dass wir nicht auf ewige Zeiten streiken werden„.
Weselsky warf DB-Personal-Vorstand Martin Seiler vor, bislang nicht über die Kernforderung der GDL — die Absenkung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden für Beschäftigte im Schichtdienst — verhandeln zu wollen. „Wir werden die Blockadehaltung der Bahn aufbrechen“, sagte der GDL-Chef der „Augsburger Allgemeinen“. „Wenn Herr Seiler nicht mit uns verhandelt, stellt sich die Machtfrage.“
Die Lokführer hatten zuletzt am vergangenen Freitag bundesweit einen Warnstreik abgehalten. Derzeit läuft eine Urabstimmung der Gewerkschaftsmitglieder, um ab Januar häufiger und länger zu streiken. Das Ergebnis soll am 19. Dezember verkündet werden. „Ich rechne mit einer hohen Zustimmung für einen Arbeitskampf, also deutlich mehr als die notwendigen 75 Prozent“, sagte GDL-Chef Weselsky der „Augsburger Allgemeinen“. „Bislang haben wir ja nur zwei Mal zu 24-stündigen Warnstreiks aufgerufen.“
7.05 Uhr: Ob Rassismus in den deutschen Sicherheitsbehörden ein strukturelles Problem ist oder nicht, wird auch innerhalb der Bundesregierung nicht einheitlich bewertet. Die Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD), verwies in einer Sitzung des Innenausschusses Ende November auf Studien, die „strukturellen Rassismus“ im Gesundheitswesen und bei den Sicherheitsbehörden festgestellt hätten. Anlass ihrer Äußerungen war eine Diskussion über die Ergebnisse einer vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebenen Studie des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit. Wie aus dem Sitzungsprotokoll hervorgeht, schloss sich die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), dieser Einschätzung so nicht an.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe zwar das Vorwort geschrieben, sich den Inhalt des Berichts des Expertenkreises darin aber nicht zu eigen gemacht, sondern lediglich festgehalten, dass es nun gelte, sich ernsthaft mit den darin enthaltenen Empfehlungen auseinanderzusetzen, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin. Dem Unionsabgeordneten Christoph de Vries (CDU) warf Schwarzelühr-Sutter vor, „der Ministerin zu unterstellen, sie würde jetzt Behörden oder Verwaltungen unter Generalverdacht stellen aufgrund dieses Berichts. Sie habe sich in den Verhandlungen über die geplante Reform des Bundespolizeigesetzes dafür eingesetzt, dass Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei künftig auf Verlangen eine sogenannte Kontrollquittung ausstellen müssten, betonte Alabali-Radovan. Solche Quittungen, auf der Ort, Zeitpunkt und Grund einer Personenkontrolle vermerkt werden müssen, gibt es bereits in Bremen.
De Vries sagte nach der Sitzung, es sei ein „Skandal und Ausdruck tiefen Misstrauens, dass mit Frau Alabali-Radovan ein Mitglied der Bundesregierung deutschen Sicherheits- und Gesundheitsbehörden strukturellen Rassismus unterstellt und die Spitze des Bundesinnenministeriums diesen ungeheuerlichen Vorwurf unwidersprochen stehen lässt“. Ausdruck dieses tiefen Misstrauens seien auch die Pläne der Innenministerin, künftig Quittungen bei Kontrollen durch die Bundespolizisten einzuführen. Faeser sollte sich als Dienstherrin vor die Bundespolizisten sowie die Beschäftigten des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz stellen „und den Rassismusvorwurf in aller Deutlichkeit zurückweisen“.
7.00 Uhr: Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unverhältnismäßige Appelle angesichts der aktuellen Corona-Lage vorgeworfen. „Karl Lauterbach kann nicht aus seiner Haut. Ich halte seine Warnungen und Appelle in der Dringlichkeit für überzogen. Wir haben schließlich keine pandemische Lage mehr“, sagte Gassen der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). Er wolle nicht bestreiten, dass die Zahlen aktuell stark steigen. „Aber wir haben früher auch nicht wegen Erkältungen oder der Grippe überall zum Maskentragen und zum Verzicht auf Weihnachtsfeiern in Innenräumen geraten. Was Sinn macht, ist die Impfung gegen Corona und Grippe für alle Älteren und Risikogruppen“, meinte Gassen.
Zugleich äußerte er Bedauern darüber, dass mittlerweile eine gewachsene Skepsis gegenüber Impfstoffen herrsche. „Die Grippe-Impfquoten waren noch nie zufriedenstellend. Aktuell sind sie aber gefühlt noch einmal besonders niedrig. Gleichwohl verwundert es mich nicht, dass heute mehr Menschen zögern“, sagte Gassen der Zeitung. „Denn als die Corona-Impfstoffe kamen, wurden Sorgen über deren Sicherheit und Verträglichkeit von Medizinern und Politikern weggewischt. Dabei gab und gibt es natürlich Impfschäden bei einzelnen Personen, die genau wie Long-Covid-Fälle zum Gesamtbild gehören“, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende.
Lauterbach hatte angesichts der aktuellen Corona-Welle erneut zu Vorsicht und mehr Impfungen in der Vorweihnachtszeit aufgerufen. Der Minister riet zudem, „lieber noch mal Maske in Bus und Bahn“ zu tragen. Wenn es gehe, sollte man „lieber im Homeoffice bleiben, als die Bürogesellschaft zu genießen“.
6.54 Uhr: Unterstützt vom Ärzteverband Marburger Bund haben 14 Notfall- und Intensivmediziner Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes eingelegt. Wie der Marburger Bund am Mittwoch mitteilte, richtet sich die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die im Gesetz enthaltene sogenannte Triage-Regel im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patientinnen und Patienten. Durch diese werden Medizinern demnach „Grenzentscheidungen aufgezwungen, die ihrem beruflichen Selbstverständnis an sich widersprechen und sie in eklatante Gewissensnöte bringen“. Aus der Sicht der Beschwerdeführer verletze das IfSG hierdurch das Grundrecht der Berufsfreiheit (§ 12 Abs. 1 GG) und das der Gewissensfreiheit (§ 4 Abs. 1 Var. 2. GG).
Triage bedeutet, dass Ärzte und Ärztinnen bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten etwa in einer Pandemie eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird. Konkret richtet sich die Kritik unter anderem gegen die aus Sicht der Kläger uneindeutige Regelung der Zuteilung begrenzter Behandlungskapazitäten. Die Unbestimmtheit des gesamten Verfahrens bringe erhebliche Rechtsunsicherheit für die entscheidungsverpflichteten Ärzte mit sich, heißt es.
Zudem wird das Verbot der sogenannten Ex-post-Triage kritisiert, wonach eine einmal getroffene Entscheidung zur Behandlung eines Patienten nicht zurückgenommen werden darf, falls zu einem späteren Zeitpunkt ein Patient eingeliefert wird, der eine bessere Überlebenschance hat. Hierin sieht der Marburger Bund einen Konflikt mit dem Berufsethos: Den Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in einer Notsituation die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten.

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