Im Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und Fredi Bobic gibt es einen ersten Beschluss.
Im Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und Fredi Bobic gibt es einen ersten Beschluss. Die Klage des 52-Jährigen gegen seine ordentliche Kündigung wird abgewiesen. Doch es geht weiter.
Im Rechtsstreit zwischen Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic und Hertha BSC hat das Landgericht Berlin die Klage des 52-Jährigen gegen seine ordentliche Kündigung abgewiesen. Ob auch die vom Fußball-Zweitligisten ausgesprochene fristlose Kündigung rechtmäßig ist, entschied das Gericht nicht, wie es in einer Mitteilung hieß.
Für den 27. Mai (10.00 Uhr) wurde ein Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung anberaumt. Dann kann es auch zu einer Beweisaufnahme kommen.