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Vorwurf der Volksverhetzung: Höcke muss erneut vor Gericht

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Wegen eines Postings muss der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke sich vor dem Landgericht Mühlhausen dem Vorwurf der Volksverhetzung stellen. Ein weiteres Verfahren gegen den Spitzenpolitiker soll bald starten.
07. Februar 2024, 16:54 Uhr
Wegen eines Postings muss der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke sich vor dem Landgericht Mühlhausen dem Vorwurf der Volksverhetzung stellen. Ein weiteres Verfahren gegen den Spitzenpolitiker soll bald starten.
von MDR THÜRINGEN
Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke muss sich in einem weiteren Verfahren vor Gericht verantworten. Gegen den 51-Jährigen wurde eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung am Landgericht Mühlhausen zugelassen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest, das Gericht strebt die erste Jahreshälfte an.
Der Justizausschuss des Landtags hat den Weg für eine mögliche Anklage gegen AfD-Chef Björn Höcke frei gemacht. Auch die Immunität des AfD-Abgeordneten Torsten Czuppon wurde aufgehoben. So lauten die Vorwürfe.
Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen geht. Höcke schrieb dazu unter anderem: «Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‘Allahu Akbar’ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‘ungläubigen’ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.» Es ist die zweite Gerichtsverhandlung, der sich Höcke wird stellen müssen.
Weitere Anklage wegen Verwenden verbotener SA-Parole
Das Landgericht Halle hat eine Anklage gegen Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zugelassen.

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