Ein entsprechender Eil-Antrag auf einstweilige Verfügung sei beim Arbeitsgericht Frankfurt eingereicht worden, teilte die Bahn am Montag mit. Die „Wellenstreiks“ seien nach Ansicht des.
Ein entsprechender Eil-Antrag auf einstweilige Verfügung sei beim Arbeitsgericht Frankfurt eingereicht worden, teilte die Bahn am Montag mit. Die „Wellenstreiks“ seien nach Ansicht des Unternehmens unverhältnismäßig. Eine Einigung im Tarifstreit ist derzeit nicht in Sicht.
Die Deutsche Bahn (DB) geht vor Gericht gegen den sechsten Arbeitskampf der Lokführergewerkschaft GDL in dieser Tarifrunde vor. Ein entsprechender Eil-Antrag auf einstweilige Verfügung sei beim Arbeitsgericht Frankfurt eingereicht worden, teilte die Bahn am Montag mit. „Insbesondere der viel zu kurze Vorlauf von nur 22 Stunden im Güterverkehr ist eine blanke Zumutung“, erklärte Personalvorstand Martin Seiler.