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EuGH erlaubt Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis

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Die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis ist mit den Grundrechten vereinbar. Zwar schränke sie die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten ein, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das sei aber dadurch gerechtfertigt, dass Fälschungen und Identitätsdiebstahl bekämpft werden sollten und EU-Länder gegenseitig die Dokumente überprüfen könnten. (Az. C-61/22)

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte den EuGH befragt, weil es über den Fall eines Deutschen entscheiden muss, der für seinen neuen Personalausweis keine Fingerabdrücke abgeben will.

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