Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte Josef Fritzl wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Die schriftliche Entscheidung eines Dreiersenats ist aber noch nicht rechtskräftig. Das heißt, dass der 89-Jährige zwar in den Normalvollzug verlegt werden soll, vorerst aber im derzeitigen Setting in der Justizanstalt Stein bleibt
Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte Josef Fritzl wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen.