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Betroffen waren Ungeimpfte und Nicht-Genesene: Thüringens Verfassungsgericht erklärt Corona-Ausgangssperre für rechtswidrig

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Auf Antrag der AfD-Landtagsfraktion wurde die Anfang 2022 für zwei Wochen verlängerte thüringische Verordnung überprüft. Das Verfassungsgericht sieht nun ein Grundrecht verletzt.
© dpa/Michael Reichel
Auf Antrag der AfD-Landtagsfraktion wurde die Anfang 2022 für zwei Wochen verlängerte thüringische Verordnung überprüft. Das Verfassungsgericht sieht nun ein Grundrecht verletzt.
Heute, 13:51 Uhr
Thüringens Verfassungsrichter haben die Verlängerung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärt. Betroffen von der Landesverordnung aus dem Januar 2022 waren alle Menschen, die nicht geimpft oder von einer Infektion genesen waren.
Die von der Thüringer AfD-Fraktion angegriffene Verordnung, mit der damals unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen verlängert wurden, genüge nicht den formellen Anforderungen, entschieden die Verfassungsrichter am Mittwoch in Weimar.

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