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Bildungsministerium muss Kurznachrichten zu Fördergeld-Affäre sichern

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Berufliche Kurznachrichten zwischen Stark-Watzinger und ihrem Stab dürfen vorerst nicht gelöscht werden. Das Ministerium äußert sich zu dem Gerichtsbeschluss nicht.
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und ihr Ministerium müssen nach einem Gerichtsbeschluss alle Kurznachrichten im Zusammenhang mit der Fördergeld-Affäre sichern. Diesen sogenannten Hängebeschluss erließ das Kölner Verwaltungsgericht, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.
In dem Beschluss heißt es, das Ministerium solle bis zu einer endgültigen Entscheidung sicherstellen, dass Nachrichten, die die Bundesministerin, ihr persönlicher Stab, die Staatssekretäre sowie der weitere Leitungsstab über den Messengerdienst Wire gesendet und empfangen haben, nicht gelöscht werden.

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