Das Islamische Zentrum Hamburg wurde Ende Juli durch den Bund verboten, die Blaue Moschee an der Alster wurde beschlagnahmt. Nun geht das als extremistisch eingestufte Zentrum gerichtlich dagegen vor und bezeichnet die Verbotsgründe als „Unterstellungen“.
Das Islamische Zentrum Hamburg wurde Ende Juli durch den Bund verboten, die Blaue Moschee an der Alster wurde beschlagnahmt. Nun geht das als extremistisch eingestufte Zentrum gerichtlich dagegen vor und bezeichnet die Verbotsgründe als „Unterstellungen“.
Rund drei Wochen nach Schließung der Blauen Moschee an der Alster hat das als extremistisch eingestufte Islamische Zentrum Hamburg (IZH) Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums eingelegt. Mit der Schließung der Imam-Ali-Moschee – so der offizielle Name – entziehe das Ministerium den sich dort versammelnden gläubigen Schiiten eine wichtige Glaubenseinrichtung und hindere sie an der im Grundgesetz verankerten, freien und ungestörten Religionsausübung, teilte der Anwalt des IZH mit. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte den Eingang der Klage (6A Z.
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Deutschland — in German Islamisches Zentrum Hamburg: Verein klagt gegen Verbot und Schließung der Blauen Moschee