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AfD hat keinen Anspruch auf Ausschussvorsitze im Bundestag

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Mit Klagen gegen die Besetzung von Leitungsposten im Parlament ist die AfD in Karlsruhe gescheitert. Auch die Abwahl eines AfD-Vorsitzenden war demnach verfassungsgemäß.
Die AfD hat keinen Anspruch darauf, Vorsitzendenstellen in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses im Jahr 2019 verstieß nicht gegen das Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied. Zwei Organklagen der AfD-Fraktion im Bundestag scheiterten damit.
Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegten sich im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie, begründete die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, die Entscheidung.

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