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Maßnahmen gegen Pädokriminelle: Kinderschutz: Beauftragte fordert Sicherung von IP-Adressen

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Aus Sicht der Missbrauchsbeauftragten Claus sollten Internetanbieter verpflichtet werden, Kommunikationsdaten länger zu speichern. Das sei im Kampf gegen sexuellen Missbrauch entscheidend, sagt sie.
© «Jan Woitas/dpa»
Aus Sicht der Missbrauchsbeauftragten Claus sollten Internetanbieter verpflichtet werden, Kommunikationsdaten länger zu speichern. Das sei im Kampf gegen sexuellen Missbrauch entscheidend, sagt sie.
Heute, 03:01 Uhr
Im Kampf gegen Gewalt an Kindern dringt die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, auf eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen. „In Fällen von sexuellem Missbrauch kann der schnelle Zugang zu gespeicherten Kommunikationsdaten entscheidend sein, um Täter und Täterinnen zu identifizieren und Kinder aus akuten Gefahrensituationen zu befreien“, sagte Claus der Deutschen Presse-Agentur.
Wenn Internet- und Mobilfunkanbieter gesetzlich verpflichtet würden, IP-Adressen für einen begrenzten Zeitraum, etwa für 14 Tage, zu speichern, könne dies einen „wichtigen Beitrag zum Kinderschutz leisten“, betonte sie.

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