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Bundesverfassungsgericht: Aufatmen für Koalitionsverhandler: Soli darf vorerst bleiben

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Der Soli sollte die Lasten der Wiedervereinigung abfedern. Aber kostet die Einheit heute noch Geld? Ein Urteil aus Karlsruhe bewahrt die Koalitionsverhandlungen in Berlin vor Problemen.
© Uwe Anspach/dpa
Der Soli sollte die Lasten der Wiedervereinigung abfedern. Aber kostet die Einheit heute noch Geld? Ein Urteil aus Karlsruhe bewahrt die Koalitionsverhandlungen in Berlin vor Problemen.
Heute, 12:42 Uhr
Kurzzeitig richteten sich bei den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD in Berlin alle Augen nach Karlsruhe: Darf der Soli bleiben — oder müssen die Unterhändler ein neues Finanzloch von jährlich 12 bis 13 Milliarden Euro stopfen? Oder gar mehr als 65 Milliarden Euro an die Steuerzahler zurücküberweisen? Das Ergebnis: Aufatmen.
Die Gespräche der Unterhändler, die gerade an einer neuen Bundesregierung schrauben, dürfte die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts aber trotzdem bewegen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:
Um die Zukunft des Solidaritätszuschlags, eine mit der Finanzierung der Wiedervereinigung begründete Abgabe, die in den Bundeshaushalt fließt. Er wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer.
Bis Ende 2020 mussten fast alle Bürgerinnen, Bürger und Betriebe in Ost und West den Solidaritätszuschlag zahlen. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er abgeschafft, für weitere 6,5 Prozent zumindest zum Teil.

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