Домой Deutschland Deutschland — in German Könnte Karlsruhe den Soli kippen?

Könnte Karlsruhe den Soli kippen?

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Der Solidaritätszuschlag sollte die Lasten der deutschen Wiedervereinigung finanzieren. Aber kostet die Einheit heute noch Geld? Ein Urteil aus Karlsruhe könnte ein Loch in den Bundeshaushalt reißen.
Union und SPD ringen noch um einen gemeinsamen Koalitionsvertrag, da könnte der künftigen Bundesregierung aus Karlsruhe schon die nächste Herausforderung drohen. Das Bundesverfassungsgericht will entscheiden, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. Durch die mit der Finanzierung der Wiedervereinigung begründete Abgabe fließen jedes Jahr mehr als zwölf Milliarden Euro in den Bundeshaushalt. Ist damit bald Schluss? Die wichtigsten Fragen und Antworten vor dem Urteil: Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Nachdem es 1991/1992 zunächst einen zeitlich befristeten Vorläufer gegeben hatte, wurde der Zuschlag 1995 vor dem Hintergrund des zusätzlichen Finanzbedarfs der Deutschen Einheit unbefristet eingeführt. Das Geld ist aber — wie alle Steuereinnahmen — nicht zweckgebunden und fließt in den Bundeshaushalt. Wer muss ihn zahlen?
Bis Ende 2020 mussten fast alle Bürgerinnen, Bürger und Betriebe in Ost und West den Solidaritätszuschlag zahlen. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er im Rahmen des „Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995„ abgeschafft, für weitere 6,5 Prozent zumindest zum Teil.
Dem Institut der deutschen Wirtschaft zufolge zahlten zuletzt noch rund sechs Millionen Menschen und 600.000 Kapitalgesellschaften die Abgabe. In diesem Jahr müssen laut Finanzministerium diejenigen Soli zahlen, die mindestens 19.950 Euro Steuern auf ihr Einkommen ableisten.

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