Der Internationale Gerichtshof hat das 1,5-Grad-Ziel als zentrales Klimaziel des Pariser Abkommens bekräftigt. Das Gutachten soll völkerrechtliche Pflichten der Staaten im Klimaschutz klären – und dürfte weltweit Signalwirkung entfalten.
Der Internationale Gerichtshof hat das 1,5-Grad-Ziel als zentrales Klimaziel des Pariser Abkommens bekräftigt. Das Gutachten soll völkerrechtliche Pflichten der Staaten im Klimaschutz klären – und dürfte weltweit Signalwirkung entfalten.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat die Verbindlichkeit des 1,5-Grad-Ziels im Kampf gegen die Erderwärmung bekräftigt. Der IGH betrachte eine Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit als „primäres Temperaturziel“ unter dem Pariser Klimaabkommen, sagte IGH-Präsident Iwasawa Yuji am Mittwoch in Den Haag zur Vorstellung eines Rechtsgutachtens zu den Klimaschutzpflichten der Staaten.
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Deutschland — in German IGH-Rechtsgutachten: Saubere Umwelt als Menschenrecht – UN-Gericht ebnet Weg für Klimaklagen