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Nach Eklat um Richter-Wahl: Droht nun der nächste Koalitionsstreit?

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Bei Brosius-Gersdorfs Lanz-Auftritt tritt ein möglicher Konflikt zutage. Union und SPD interpretieren den Koalitionsvertrag offenbar unterschiedlich.
Stand: 18.07.2025, 18:09 Uhr
Von: Paula Völkner
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Bei Brosius-Gersdorfs Lanz-Auftritt tritt ein möglicher Konflikt zwischen Union und SPD zutage. Ihren Koalitionsvertrag interpretieren sie offenbar unterschiedlich.
Berlin – Während im Konflikt um die abgesetzte Richterwahl noch immer keine Lösung in Sicht ist, könnte sich für Union und SPD mit der Debatte über das Abtreibungsrecht nun ein nächster Schauplatz auftun. Als die SPD-Kandidatin und Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf sich in der ZDF-Talksendung Markus Lanz äußerte, sorgte ein Satz für Aufsehen: „Im Koalitionsvertrag steht genau das, was ich vorgeschlagen habe.“
Dabei war es doch genau diese Haltung, die viele Unions-Abgeordnete dazu bewogen hat, nicht für die SPD-Kandidatin stimmen zu wollen? Brosius-Gersdorf bezieht sich mit Ihrer Aussage auf das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche durch die gesetzliche Krankenversicherung zu erweitern. In Sachen Interpretation dieses Vorhabens scheint es bei Union und SPD jedoch noch Klärungsbedarf zu geben.
Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge erklärte Anfang dieser Woche im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media, die Koalition habe sich bezogen auf Abtreibungen im Rahmen des Koalitionsvertrags auf zwei Punkte verständigt – „die ich auch wichtig finde“. Zum einen solle die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessert werden. „Und zum anderen, dass der Schwangerschaftsabbruch eine Kassenleistung werden soll“, so die Sprecherin der SPD-Linken im Bundestag.
Innerhalb der Union wird das Vorhaben offenbar anders interpretiert. Gegenüber dem Tagesspiegel erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl: „Eine grundsätzliche Eingliederung von Schwangerschaftsabbrüchen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse ist für mich nicht vorstellbar.“
Derzeit gilt Folgendes: Übernommen werden die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch von der Krankenkasse, wenn medizinische oder kriminologische Gründe vorliegen.

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