Italiens Regierung will Asylzentren im Ausland. Bisher liegt die Idee wegen Gerichtsverfahren auf Eis. Das oberste EU-Gericht hat die Hürden für einen Teilaspekt des italienischen Modells nun erhöht.
© Cecilia Fabiano/LaPresse/AP/dpa
Italiens Regierung will Asylzentren im Ausland. Bisher liegt die Idee wegen Gerichtsverfahren auf Eis. Das oberste EU-Gericht hat die Hürden für einen Teilaspekt des italienischen Modells nun erhöht.
Stand: heute, 15:05 Uhr
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat Leitplanken für das italienische „Albanien-Modell“ zu beschleunigten Asylverfahren im Ausland aufgestellt. Das Prestigeprojekt der Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ist umstritten. Welche Bedeutung hat die Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
In dem Prozess ging es darum, unter welchen Voraussetzungen EU-Mitgliedstaaten Länder als sogenannte sichere Herkunftsländer einstufen dürfen. Im konkreten Fall bestimmte Italien unter anderem Bangladesch als sicheren Herkunftsstaat. Das höchste europäische Gericht hat nun geklärt: Mitgliedsstaaten können nach EU-Recht eine solche Einstufung selbst treffen, sie müssen aber die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen — damit diese gerichtlich überprüfbar ist.
Außerdem entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg, dass — zumindest bis zum Inkrafttreten einer neuen EU-Asylregelung — ein Land kein „sicherer“ Herkunftsstaat sei, wenn bestimmte Personengruppen, etwa homosexuelle Menschen, dort nicht sicher sind.
Auch die Bundesrepublik hat eine Liste sicherer Herkunftsstaaten. Sie umfasst neben den EU-Mitgliedstaaten die Westbalkanländer sowie Georgien, Ghana, Moldau und den Senegal. „Das Urteil ist auch für Deutschland wegweisend, denn die europäischen Vorgaben zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten gelten auch hier“, sagt Migrationsrechts-Expertin Pauline Endres de Oliveira.
Das für das Thema zuständige Bundesinnenministerium sagte zunächst nichts zu konkreten Auswirkungen des Urteils für Deutschland. Man werde die Entscheidung des EuGH auswerten, teilte ein Sprecher mit. Er verwies darauf, dass man bereits die Gründe für eine Einstufung eines Herkunftsstaates als sicher offenlege und Deutschland grundsätzlich Staaten nur dann so einstufe, wenn dort die Bevölkerung als sicher gelte.
Vor kurzem brachte das schwarz-rote Kabinett außerdem eine Reform auf den Weg, um sichere Herkunftsstaaten per Verordnung festlegen zu können — ohne Beteiligung des Parlaments und Bundesrats.
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Deutschland — in German Migration: Asylverfahren auslagern? Gerichtshof verschärft Bedingungen