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Abfindung annehmen ja oder nein? Das müssen Sie wissen

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Abfindungen sollen den Verlust des Arbeitsplatzes abmildern. Doch es gibt einiges zu beachten. Was Sie für den Fall der Fälle wissen sollten — und wo sie noch nachverhandeln können.
Stand: 01.09.2025, 00:06 Uhr
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Abfindungen sollen den Verlust des Arbeitsplatzes abmildern. Doch es gibt einiges zu beachten. Was Sie für den Fall der Fälle wissen sollten — und wo sie noch nachverhandeln können.
Gütersloh — Es kann jede und jeden treffen: Durch Personalabbau, Umstrukturierung oder andere Gründe sieht man sich mit einem Abfindungsangebot des Arbeitgebers konfrontiert. Nach dem ersten Schreck kann das durchaus verlockend wirken: eine einmalige Geldzahlung, verbunden mit der Chance auf einen beruflichen Neuanfang?
Die Entscheidung, ob man damit gut fährt, ist komplex und kann weitreichende finanzielle, rechtliche und persönliche Folgen haben. Umso wichtiger ist es, alle Aspekte sorgfältig abzuwägen — und sich dafür auch Zeit zu nehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Eine Abfindung ist in der Regel eine freiwillige Geldleistung des Arbeitgebers als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Wer die Abfindung annimmt, akzeptiert das Ende des Arbeitsverhältnisses und muss das Unternehmen verlassen.
Gut zu wissen: „Im Gegensatz zu anderen Ländern, gibt es in Deutschland grundsätzlich keinen Anspruch auf Abfindung“, sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Muss ein Unternehmen schließen oder Stellen abbauen und gibt es dort einen Betriebsrat, wird häufig ein Sozialplan verhandelt. In diesem kann der Betriebsrat im Voraus mit dem Arbeitgeber Abfindungen in bestimmter Höhe vereinbaren, die sich meist auf Grundlage von Berechnungsformeln ergeben. Diese orientieren sich am Gehalt, der Betriebszugehörigkeit und eventuell sozialen Faktoren wie Kindern oder Unterhaltspflichten. Existiert ein solcher Sozialplan, haben betroffene Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Abfindung.
Besteht kein Sozialplan, kommt eine freiwillige Abfindungszahlung durch den Arbeitgeber in Betracht. Sie wird angeboten, um eine einvernehmliche Trennung zu erreichen, eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers zu vermeiden oder auch, um einen solchen Rechtsstreit zu beenden.
Wichtig: Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, müssen die Klagefrist von drei Wochen unbedingt beachten. Wird diese nicht eingehalten, ist die Kündigung wirksam. Dann hat der Arbeitgeber in der Regel auch keinen Anlass mehr, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen.
Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage schwanken je nach Kündigungsgrund.

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