Der erste Versuch, drei Stellen am Bundesverfassungsgericht nachzubesetzen, geriet für die Koalition zum Debakel. Nun hat es im zweiten Anlauf geklappt.
Der erste Versuch, drei Stellen am Bundesverfassungsgericht nachzubesetzen, geriet für die Koalition zum Debakel. Nun hat es im zweiten Anlauf geklappt. Bei Union und SPD dürfte man aufatmen.
Der Bundestag hat drei Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt. Das Parlament wählte den Arbeitsrichter Günter Spinner, die Juraprofessorinnen Ann-Katrin Kaufhold und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Sigrid Emmenegger an das höchste deutsche Gericht.
Spinner war von der Union und dem Bundesverfassungsgericht selbst zur Wahl aufgestellt worden. Laut Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz erhielt er 424 Ja-Stimmen. Kaufhold und Emmenegger hatte hingegen die SPD nominiert. Auf Kaufhold entfielen Lindholz zufolge 440 Ja-Stimmen, bei Emmenegger waren es 446. Die zur Wahl notwendige Zweidrittelmehrheit lag bei 409 Stimmen.
Die Abstimmung war mit Spannung erwartet worden. Hintergrund dafür ist, dass sie eigentlich schon im Juli stattfinden hätte sollen. Doch kurz vor dem Urnengang meldete die Union Zweifel an der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf an, obwohl sie diese zuvor im Richterwahlausschuss des Bundestags mitgetragen hatte.
In den Reihen von CDU und CSU störte man sich unter anderem an als zu liberal empfundenen Haltungen der Richterin zum Thema Abtreibungen. Deshalb war die Abstimmung kurzfristig abgesagt worden. Der Vorgang hatte zu schweren Spannungen zwischen Union und SPD und einer Krise der Koalition gesorgt.
Die Potsdamer Staatsrechtlerin verzichtete später auf ihre Kandidatur. Die SPD nominierte daraufhin Emmenegger für Brosius-Gersdorf nach.
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Deutschland — in German Koalition überwindet Krise: Bundestag wählt neue Verfassungsrichter