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Kündigung des Arbeitsvertrags: Diese Fristen sollten Sie kennen

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Wer seinen Job kündigt, muss meist noch eine Weile weiterarbeiten. Beim Zeitraum zwischen Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses isind die Kündigungsfrist und einige andere Parameter maßgeblich.
Stand: 25.10.2025, 11:19 Uhr
Von: Stephanie Schoen
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Wer seinen Job kündigt, muss meist noch etwas weiterarbeiten. Wovon die Zeitspanne zwischen Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses abhängt und wie man sie berechnet, erfahren Sie hier.
Berlin – Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis ermöglichen einen gleitenden Ausstieg aus dem Job und bieten sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine Reihe von Vorteilen. So kann ein Arbeitnehmer die Zeit nutzen, um einen geordneten Ausstieg aus dem Job vorzubereiten und sich auf eine neue Stelle vorzubereiten. Arbeitgeber hingegen gibt die Kündigungsfrist Zeit, einen Ersatz für den Arbeitnehmer zu suchen und seine Einarbeitung zu gewährleisten. Wer von seinem Arbeitgeber gekündigt wird, hat hingegen Zeit, sich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist um eine neue Stelle zu bemühen.
Normalerweise werden die Kündigungsfristen in einem Arbeitsvertrag geregelt oder in einer anderen Vereinbarung, wie z. B. einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Für den Fall, dass nirgendwo verbindliche Regelungen hierzu getroffen wurden, greifen gesetzliche Kündigungsfristen. Wem die Kündigungsfrist zu lange wird, kann alternativ auch einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber vereinbaren. In einem derartigen Vertrag werden dann individuelle Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen, die die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und seine Bedingungen regeln. Ein Aufhebungsvertrag muss dabei einvernehmlich zwischen den Parteien vereinbart werden und weicht dann von den vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen ab.
Für den Fall, dass ein Arbeitsvertrag keine Regelungen zu Kündigungsfrist enthält, oder speziell auf die gesetzlichen Regelungen hingewiesen wird, sind die Fristen per Gesetz geregelt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese Regelungen besagen, dass jeder Arbeitnehmer dann jeweils zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen kann und dabei eine Frist von vier Wochen gilt. Hierbei sind genau vier Wochen gemeint, also 28 Tage.
Falls eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, sind hingegen keine Kündigungsfristen einzuhalten, diese wirkt sofort.

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