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Merz-Regierung verschärft Bürgergeld-Sanktionen: „Arbeitsverweigerer erhalten keine Leistungen mehr“

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Die Merz-Regierung will bei den Bürgergeld-Sanktionen an die Grenze des rechtlich zulässigen gehen. Auf Beziehende kommen deutlich härtere Regeln zu. Die Übersicht.
Stand: 09.10.2025, 10:56 Uhr
Von: Max Schäfer
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Die Merz-Regierung will bei den Bürgergeld-Sanktionen an die Grenze des rechtlich zulässigen gehen. Auf Beziehende kommen deutlich härtere Regeln zu. Die Übersicht.
Berlin – Union und SPD haben eine Einigung über die neue Grundsicherung erreicht. Sie werde „wirklich gut“, erklärte Friedrich Merz bei der Pressekonferenz am Donnerstag, 9. Oktober. „Das Thema Bürgergeld wird der Vergangenheit angehören“, sagte der Bundeskanzler weiter. „Wir sind wichtige Schritte gegangen“, sagte die zuständige Arbeitsministerin Bärbel Bas zudem.
„Wir sind uns einig, dass wir Einsparungen in der Grundsicherung vor allem dann erreichen, wenn wir mit der Reform mehr Menschen in Arbeit bringen“, sagte Bas zudem. „Dafür brauchen wir vor allem Wirtschaftswachstum“, räumte die SPD-Chefin ein. Dennoch setzt die Merz-Regierung auf die Verschärfungen – und hat die Einigungen aus dem Koalitionsvertrag noch einmal konkretisiert.
Bei der neuen Grundsicherung will die Regierung vor allem die schnelle Integration in Arbeit stärken. „Wir stärken ausdrücklich den Vorrang der Vermittlung in Arbeit“, erklärte Bas. „Wer gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, der soll eben auch schnell integriert werden.“ Damit hat die Annahme eines Jobs wieder Priorität über Maßnahmen zur Qualifizierung und Weiterbildung.
„Grundsätzlich gilt der Vermittlungsvorrang“, heißt es im Beschlusstext, der IPPEN.MEDIA vorliegt. Eine Ausnahme soll es jedoch geben. Wenn eine Qualifizierung „mit Blick auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erfolgversprechender“ erscheine, soll eine Qualifizierung Vorrang haben. Das sei „insbesondere bei den unter 30-Jährigen“ der Fall.

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