Домой Deutschland Deutschland — in German Sperrzeit bei Kündigung: So können Sie sie umgehen

Sperrzeit bei Kündigung: So können Sie sie umgehen

116
0
ПОДЕЛИТЬСЯ

Wer seinen Arbeitsvertrag selbst kündigt und keinen neuen Job hat, muss mit Sperrzeiten rechnen. Doch die lassen sich unter bestimmten Umständen vermeiden.
Stand: 26.10.2025, 20:57 Uhr
Von: Stephanie Schoen
KommentareDruckenTeilen
Wer seinen Job selbst kündigt und dadurch arbeitslos wird, wird oft mit einer Sperrzeit von der Agentur für Arbeit bestraft und bekommt für eine gewisse Zeit kein Geld. Das lässt sich jedoch auch verhindern.
Berlin – Eine Eigenkündigung des Arbeitsvertrages oder die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages führt oft zu einer selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit. In diesen Fällen kann die Agentur für Arbeit für eine gewisse Zeit die finanzielle Unterstützung verweigern und kein Arbeitslosengeld zahlen. Diese sogenannte Sperrzeit kann maximal zwölf Wochen dauern. Es gibt allerdings Möglichkeiten, die Sperrzeit zu verhindern oder zumindest zu verkürzen.
Manchmal lässt sich die Kündigung des eigenen Arbeitsvertrages nicht verhindern, obwohl ein neuer Job noch nicht in Aussicht ist. Wer allerdings selbst die Reißleine zieht, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen, denn die Agentur für Arbeit kann zunächst das Arbeitslosengeld verweigern. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Zeit der Sperre auf die gesamte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes angerechnet wird. Wer also drei Monate gesperrt ist und insgesamt auf zwölf Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, bekommt bei einer Sperre von zwölf Wochen eben nur noch für neun Monate das Geld.
Der häufigste Grund für eine Sperrzeit ist eine Eigenkündigung des Arbeitsplatzes, bei der man die Arbeitslosigkeit selbst verursacht. Außerdem kann die Arbeitsagentur auch eine Sperre verhängen, wenn ein Arbeitsloser ein Arbeitsangebot ablehnt oder sich nicht um einen neuen Job bemüht. Das Gleiche gilt auch für die Verweigerung von Eingliederungsmaßnahmen. Ferner geht auch bares Geld verloren, wenn man sich zu spät arbeitslos meldet. Auch hier ist eine kurzfristige Sperre möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen auf eine Sperre verzichtet werden kann.
Auch wenn man selbst gekündigt hat, lässt sich in vielen Fällen eine Sperrzeit verhindern. Das geht vor allen Dingen dann, wenn man der Agentur für Arbeit gegenüber einen wichtigen Grund plausibel machen kann, warum man selbst den Arbeitsplatz gekündigt hat. Wichtige Gründe können vorliegen, wenn eine der folgenden Situationen eingetreten ist:
Der Arbeitgeber hat arbeitsvertragliche Pflichten verletzt
Kommt ein Arbeitgeber seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nach, weil er beispielsweise wiederholt nicht oder verspätet das Gehalt bezahlt oder zu wenig bezahlt, ist dies auch Grund für eine fristlose Kündigung.

Continue reading...