Während sich die VW-Konzernzentrale in Wolfsburg seit Jahren anderen Dingen widmet, wird nebenan in Braunschweig die VW-Dieselaffäre weiter aufgearbeitet. Was kann das neue große Verfahren bringen?
© Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa
Während sich die VW-Konzernzentrale in Wolfsburg seit Jahren anderen Dingen widmet, wird nebenan in Braunschweig die VW-Dieselaffäre weiter aufgearbeitet. Was kann das neue große Verfahren bringen?
Stand: heute, 04:01 Uhr
Der VW-Dieselskandal zu den Akten gelegt? — Ganz im Gegenteil: Am Landgericht Braunschweig startet zum zweiten Mal ein riesiges Verfahren zur weiteren Aufklärung der Abgasmanipulationen bei Europas größtem Autobauer. Das Verfahren gegen fünf Angeklagte könnte sich bis Ende 2026 ziehen — droht ihnen dann immer noch Haft?
Es geht immer noch um die juristische Aufarbeitung eines der größten deutschen Wirtschaftsskandale. Mehr als zehn Jahre nach dem Auffliegen der VW-Dieselaffäre stehen fünf Angeklagte vor Gericht, um deren mögliche strafrechtliche Verantwortung zu überprüfen. Juristisch ausgedrückt, soll das Verfahren den mutmaßlichen Tatbeitrag der fünf Angeklagten zum Dieselskandal klären.
Im September 2015 war herausgekommen, dass VW statt des Einsatzes teurerer Abgastechnik die Messwerte mithilfe versteckter Software-Codes fälschte. Diese sorgten dafür, dass bei Tests voll gereinigt wurde, im Straßenbetrieb jedoch ein Vielfaches der Emissionen auftrat.
Kurz bevor die US-Umweltbehörde EPA über Manipulationen bei Dieselautos informierte, hatte VW falsche Testergebnisse eingeräumt. Wenige Tage später trat Konzernchef Martin Winterkorn zurück, und der Autobauer schlitterte in eine der größten Krisen der Unternehmensgeschichte.
Die Ankläger bezeichnen die vier Männer und eine Frau als zum Teil ehemalige Führungskräfte des Autobauers. Durch ihre „leitenden Stellungen“ in für die illegale Abschalteinrichtung „relevanten Abteilungen“ sollen sie von den Täuschungen von Kunden und Behörden in Europa und den USA gewusst haben.
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Deutschland — in German VW-Abgasskandal: Neuer Dieselprozess: Verfahren gegen die zweite VW-Riege?