Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Bundesregierung zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen hat. Geklagt hatte die EU-Kommission.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Bundesregierung zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen hat. Geklagt hatte die EU-Kommission.
Deutschland hat nicht genug gegen die zu hohe Nitratbelastung in seinen Gewässern unternommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte, die Bundesrepublik habe damit gegen die europäische Nitratrichtlinie verstoßen. Demnach hätte Deutschland zusätzliche oder verstärkte Maßnahmen treffen müssen, um seine Gewässer zu schützen.
Das inzwischen geänderte deutsche Düngerecht änderte nichts am Urteil, da der EuGH eine Vertragsverletzung «anhand der Lage» beurteilt, in der sich ein Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, betonte das Gericht.