Martin Kind darf nicht Mehrheitseigner von Hannover 96 werden. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung seien nicht erfüllt, so die DFL. Der Club kündigte juristische Schritte an.
Das Präsidium der Deutschen Fußball Liga (DFL) hat den Antrag von Hannover 96 und Clubpräsident Martin Kind auf eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel einstimmig abgelehnt. Das teilte die DFL am Mittwoch mit. Der 74-Jährige darf damit nicht Mehrheitseigner des Fußball-Bundesligisten werden. «In der abschließenden Bewertung kam das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis, dass das Kriterium der ‘erheblichen Förderung’ als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel nicht erfüllt ist», teilte die Liga mit.
Hannover 96 reagierte mit Kritik auf die Ablehnung. «Die Entscheidung des DFL-Präsidiums ist unverständlich und offensichtlich rechtsirrig. Wir können nicht nachvollziehen, welche Grundlagen das DFL-Präsidium dabei geleitet haben», teilte der Club mit: «Wir sind überzeugt, die satzungsgemäßen Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung rechtlich sicher und vollständig nachgewiesen zu haben. Unserer Meinung nach ist die Ablehnung unseres Antrags satzungswidrig erfolgt.» Die Niedersachsen wollen nun den «angekündigten Weg gehen und alle notwendigen und rechtlichen Schritte einleiten».
Kind wird wahrscheinlich gegen die Entscheidung vor einem ordentlichen Gericht klagen. Experten rechnen damit, dass die 50+1-Regel in Deutschland dann komplett wegfällt. Sie besagt, dass die Stammvereine immer eine Stimmenmehrheit an ausgegliederten Kapitalgesellschaften im Profi-Fußball halten müssen.