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Angeklagter im Stutthof-Prozess in Münster hat ausgesagt

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• Aus Angst vor den Nazis mitgemacht • Greueltaten im KZ nicht abgestritten • Keine Entschuldigung bei den Opfern
Im Prozess vor dem Landgericht Münster gegen einen ehemaligen KZ -Wachmann aus dem Kreis Borken hat der Angeklagte am Dienstag (13.11.2018) erstmals ausgesagt. Der 94-Jährige soll vom systematischen Töten im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig nicht nur gewusst, sondern dies erst durch seinen Dienst ermöglicht haben. Die Anklage lautet auf hundertfache Beihilfe zum Mord.
Der Anwalt hat eine schriftliche Erklärung seines Mandaten vorgelesen. Darin begründet dieser seinen Einsatz als Wachmann mit der Angst vor den Nazis. Er habe sich nicht freiwillig für den Dienst gemeldet. 1938 sei er zum Wehrdienst einberufen worden. Da er nicht an der Front habe eingesetzt werden können, sei er nach kurzer Ausbildung mit gerade mal 18 Jahren in Stutthof gelandet. Er schäme sich dafür, das alles so hingenommen zu haben. Die Greueltaten, die während der NS -Zeit in Stutthof stattgefunden haben, hat er nicht abgestritten.
Hier im KZ Stutthof war der Angeklagte Wachmann
Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass in dem KZ Leichen verbrannt wurden.

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