Nach dem Kabinett muss nun auch der bayerische Landtag die Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beschließen. In der Sondersitzung am heutigen Freitag
Nach dem Kabinett muss nun auch der bayerische Landtag die Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beschließen. In der Sondersitzung am heutigen Freitag geht es aber nicht nur um die Verlängerung, in den Beschluss inkludiert sind auch Lockerungen. So sollen ab dem 22. Februar die Grundschüler und die Förderschüler wieder in den Wechselunterricht gehen, auch in den Kitas soll schrittweise wieder der eingeschränkte Regelbetrieb starten.