Ein Sieg für die AfD: Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremen Verdachtsfall behandeln.
Der Verdachtsfall war in der Logik des Verfassungsschutzes die nächsthöhere Stufe: Dem Amt hätten dann andere, auch nachrichtendienstliche Mittel zur Verfügung gestanden, um Hinweisen auf extremistische Bestrebungen nachzugehen.
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Deutschland — in German Gericht: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen