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Hambacher Forst: Baumhäuser hätten nicht geräumt werden dürfen

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Gericht: Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst im Herbst war rechtswidrig. Die Behörden hätten mangelnden Brandschutz nur vorgeschoben.
Köln/Kerpen. Klatsche für die Landesregierung: Als im Herbst 2018 die Baumhäuser im Hambacher Forst geräumt werden, argumentieren die Behörden mit dem mangelnden Brandschutz.

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