In Österreich können dauerhaft schwer oder unheilbar kranke Erwachsene künftig Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen. Der Nationalrat billigte dafür ein neues Gesetz. Diese Form der Sterbehilfe ist an strenge Bedingungen geknüpft.
In Österreich können dauerhaft schwer oder unheilbar kranke Erwachsene künftig Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen. Der Nationalrat billigte dafür ein neues Gesetz. Diese Form der Sterbehilfe ist an strenge Bedingungen geknüpft. Ab dem kommenden Jahr ist in Österreich die Beihilfe zum Suizid rechtlich erlaubt. Der Nationalrat des Landes verabschiedete dazu mit großer Mehrheit das neue «Sterbeverfügungsgesetz». Lediglich die rechtspopulistische FPÖ stimmte gegen die Neuregelungen. Damit können dauerhaft schwer kranke Menschen oder Betroffene einer unheilbaren Krankheit künftig in der Apotheke Medikamente erhalten, die den Tod herbeiführen.