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Bremen muss Atomtransporte ermöglichen

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Keine Atomtransporte in Bremen: Mit diesem Ziel erließ die rot-grüne Bremer Regierung 2012 ein Umschlagverbot. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Bremen damit seine Kompetenzen überschritten hat.
Keine Atomtransporte in Bremen: Mit diesem Ziel erließ die rot-grüne Bremer Regierung 2012 ein Umschlagverbot. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Bremen damit seine Kompetenzen überschritten hat. Das Verbot für Atomtransporte über Bremer Häfen verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelung für nichtig, weil der Freien Hansestadt Bremen die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass eines solchen Umschlagverbots fehle.

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