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Andreas S. durfte keine Waffen besitzen

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Der mutmaßliche Polizistenmörder hatte weder Jagdschein noch eine Erlaubnis zum Waffenbesitz. Der Mann und ein Komplize sitzen in Untersuchungshaft.
Der 38-jährige Verdächtige im Fall der erschossenen Polizisten hat zum Zeitpunkt der Tat keine Erlaubnis zum Besitz von Waffen gehabt. Auch habe er keinen Jagdschein besessen, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Montag unter Berufung auf die zuständige Behörde mit. Der Mann und ein 32 Jahre alter mutmaßlicher Komplize sitzen wegen des Verdachts auf gemeinschaftlichen Mord und Wilderei in Untersuchungshaft.

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