Der Europäische Gerichtshof weist die Klage Ungarns und Polens gegen die Rechtsstaatsklausel im EU-Haushalt ab. Damit kann die Kommission Rechtsstaatssündern künftig die Gelder kürzen. Doch die Hürden bleiben hoch. Ein Land könnte vorerst gar verschont bleiben.
E s war ein langer Weg, aber jetzt ist er frei: Rechtsstaatssündern können künftig Mittel aus dem EU-Haushalt gekürzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundwerte negativ auf die Verwendung von europäischen Geldern in den jeweiligen Mitgliedstaaten auswirken. Der Beschluss zur Kürzung von Haushaltsmitteln stammt aus dem Jahr 2020, die damalige deutsche Kanzlerin Angela Merkel tat sich schwer damit, weil sie dadurch Unruhe und noch mehr Friktionen im Kreis der EU-Länder fürchtete. Polen und Ungarn hatten damals umgehend gegen den Rechtsstaatsmechanismus, geklagt. Am Mittwoch wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Klage nun zurück und urteilte, die Regelung sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden (Az. C-156/21 und C 157/21). Der Rechtsstaatsmechanismus ist eigentlich schon seit Januar 2021 in Kraft, er wurde wegen der anhängigen Klage von der Kommission – sehr zum Ärger des Europäischen Parlaments – aber noch nicht angewendet. Der neue Rechtsstaatsmechanismus ist neben den Jahresberichten zur Lage der Rechtsstaatlichkeit und dem sogenannten Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge jetzt ein weiteres Instrument, um gegen Rechtsstaatsünder vorzugehen. Am wirksamsten und am schmerzhaftesten ist aber derzeit die Entscheidung der EU-Kommission, Polen und Ungarn wegen der Rechtsstaatsdefizite keine milliardenschweren Corona-Hilfen auszuzahlen. Die Länder müssten dafür in Rechtsstaatsfragen „Meilensteine“ erfüllen, was bisher nicht der Fall ist.
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Deutschland — in German „Greift von der Leyen weiter nicht durch, ist das grob fahrlässig“