Die Energiepreispauschale soll die durch den Ukraine-Krieg steigenden Energiekosten abfedern. Haben auch Auszubildende Anspruch auf die 300 Euro?
Erstellt: 28.08.2022, 07:13 Uhr
Von: Tanja Banner
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Die Energiepreispauschale soll die durch den Ukraine-Krieg steigenden Energiekosten etwas abfedern. Haben auch Auszubildende Anspruch auf die 300 Euro?
Frankfurt – Durch den Ukraine-Krieg steigt die Inflation, unter anderem sind Lebensmittelpreise und auch die Energiekosten in Deutschland deutlich teurer geworden – und ein Ende ist nicht abzusehen. Die Bundesregierung will diese Entwicklung mit einem Entlastungspaket abfedern, in dem unter anderem das 9-Euro-Ticket für den Nahverkehr, der Tankrabatt, aber auch eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro enthalten ist. Doch dieses Geld bekommt nicht jeder: Es ist für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige angedacht – Rentnerinnen und Rentner kommen nur mit einem Trick an die Energiepreispauschale.
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