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Bundesverfassungsgericht entscheidet: Pauschal-Verbot von Kinderehen verfassungswidrig

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Das pauschale Verbot von Kinderehen verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Das pauschale Verbot von Kinderehen verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Grundsätzlich billigte das Gericht hat das Verbot von Kinderehen, forderte aber Nachbesserungen. Zwar können nach der Entscheidung Ehen annulliert werden, wenn einer der Partner bei der Heirat unter 16 Jahre alt war. ABER: Das Gesetz muss Regelungen über die Folgen enthalten, etwa zu Unterhaltsansprüchen.

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