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Lebensmittelverschwendung: Meldepflicht für Supermärkte beschlossen

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Ab Oktober müssen Supermärkte einmal pro Quartal melden, wie viele Lebensmittel sie weggeschmissen haben. Kleine Firmen und Direktverkäufer sind ausgenommen.
Ab Oktober müssen Supermärkte einmal pro Quartal melden, wie viele Lebensmittel sie weggeschmissen haben. Kleine Firmen und Direktverkäufer sind ausgenommen.
Supermärkte müssen künftig beim Umweltministerium melden, wie viele Lebensmittel sie wegwerfen oder spenden. Das ist die Folge der am Mittwoch beschlossenen Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) im Nationalrat. Die Meldepflicht für Händler gilt ab dem vierten Quartal ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern bzw. ab fünf Verkaufsstellen. Sie soll laut Ministerin Leonore Gewessler (Grüne), «klarer Anreiz zu spenden» sein und so Lebensmittelverschwendung minimieren.
Einmal pro Quartal sind große Lebensmittelhändler und Supermarktketten dann verpflichtet, dem Umweltministerium zu melden, wie viele Lebensmittel sie weggeworfen haben und wie viele gespendet wurden.

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